OWWZ.

Tätigkeiten

In der Pflege arbeiten

Staatlich geregelter Weg

Die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann setzt die staatliche Prüfung voraus, die im hochschulischen Pflegestudium nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes abgelegt werden kann.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de

OWWZ-Einordnung

Pflegestudiengänge verbinden pflegerische Praxis, Pflegewissenschaft, Medizin und Kommunikation mit Patient:innen und Angehörigen.
Wie wird sortiert?

Zuerst Studiengänge, deren Hochschule die Voraussetzung angibt (vollständige Qualifikation vor einer ersten Stufe). Dann zuerst Studiengänge mit einem Fach dieses Ziels (Pflegewissenschaft/-management) als Hauptfach, deren offizieller Name ein Kernthema des Ziels nennt – wichtigere Kernthemen zuerst, Lehramt zuletzt. Dann die übrigen Studiengänge mit einem dieser Hauptfächer, die Fächer im Wechsel. Dann Studiengänge, die eines dieser Fächer nur als Nebenfach haben, zuletzt Studiengänge anderer Fächer mit passendem Lehrplan, nach dem Anteil am Studiengang. In jedem Schritt wechseln sich die Hochschulen in einer festen Reihenfolge ab, die für jedes Ziel gleich bleibt und nicht dem Alphabet folgt; unter den ersten zehn hat eine Hochschule höchstens zwei Plätze, wenn es andere gibt. Ein ausgewerteter Lehrplan wird angezeigt, ändert die Reihenfolge aber nicht. Keine Rangliste der Qualität.

Studiengänge, deren Hochschule diese Voraussetzung angibt

Bisher für 41 von 409 Hochschulen ausgewertet – die Liste ist nicht vollständig.

In dieser Auswahl gibt keine der bisher ausgewerteten 41 Hochschulen an, dass einer ihrer Studiengänge zur Berufszulassung nach dem Pflegeberufegesetz führt. Prüfe die Anerkennung direkt bei der Hochschule und der zuständigen Landesbehörde.

Weitere Studiengänge im Fach Pflegewissenschaft/-management findest du im Finder – ob sie zur Berufszulassung führen, entscheidet die Hochschule bzw. die zuständige Landesbehörde. Pflegewissenschaft/-management im Finder

Wähle zwei bis vier Studiengänge.

Angaben automatisch von den Websites der Hochschulen übernommen; maßgeblich ist die Hochschule. OWWZ-Einordnung: Redaktionelle Orientierung von OWWZ, keine Angabe einer Hochschule und keine Aussage über Berufschancen.